Die Kanzlei entstand aus einer Verbindung mehrerer Rechtsanwaltskanzleien im Jahre 1994 zu einem größeren Zusammenschluss, aus welchem dann 1999 das Büro Prof. Dr. Weider, Bremer, Biskamp entstand. Nach dem altersbedingten Ausscheiden des RA Prof. Dr. Weider und dem Ausscheiden des RA Biskamp, der nach Schädel-Hirn-Trauma am 07.03.2016 verstarb, wird das Büro von RA und FAStR Joachim Bremer zusammen mit mehreren in Bürogemeinschaft tätigen Rechtsanwälten und Fachanwälten als Fachanwaltskanzlei Kaiserplatz fortgeführt.

Unser Arbeitsbereich beginnt bei der prä­venti­ven Mandanten­beratung zur Vermeidung straf­rechtlich relevanten Handelns aus persön­licher Unwissen­heit und geht weiter über die Verteidigung im Ermittlungs- und anschließenden Straf­verfahren, in Haft­sachen bis zur Ver­tretung in Straf­vollzugs und -vollstreckungs­angelegen­heiten.

Mit Engagement und auf der Basis lang­jähriger Erfahrung beraten wir Mandanten schnell, persönlich, individuell und kompetent und leiten erfor­derliche Schritte zum Schutz des Mandanten unverzüglich ein. Dies gilt ins­besondere bei drohenden oder bereits ein­ge­leiteten oder auch abge­schlossenen staat­lichen Zwangs­maßnahmen, wie Haus­durchsuchung, Beschlag­nahme, dinglicher Arrest oder Festnahme.

Dabei arbeiten wir eng zusammen in der Erkenntnis, dass additive Kompetenz sowohl dem Mandanten, als auch der eigenen Arbeit immer nützt. In erfor­der­lichen Einzel­fällen ziehen wir auch uns bekannte Spezia­listen aus anderen Fach­gebieten wie Steuer­berater, Wirtschafts­prüfer, Ärzte, Psychiater/Psychologen, Kriminal­techniker etc. hinzu. Der Kampf um das Recht eines beschul­digten Bürgers wird so lange andauern, wie Polizei, Steuer­fahndung und Staats­anwalt­schaft Ermit­tlungen einleiten und fortführen.

Dem massiven Staats­apparat der Ermittlungs­behörden ist daher schnellst­möglich nach Einleitung oder Bekannt­werden eines Ermitt­lungs­verfah­rens eine quali­fizierte und ener­gische Vertei­digung ent­gegen­zustellen.

Das Prinzip der Unschulds­vermutung bedarf dabei kontinu­ierlicher Ver­teidigung und Beachtung.

Dies unseren Mandanten zu bieten, ist unser Selbst­verständnis und unsere Profession.

Wir haben uns daher folgenden Grundsatz des Kollegen RA Dr. Adolf Arndt zum Motto gemacht:
"Die Freiheit der Verteidigung muss radikal sein, sie hat notfalls das Uner­hörte zu Gehör zu bringen; denn sie dient der Wahr­heit und dem Recht dadurch, dass sie vorbe­haltlos in Frage stellt, was wahr und was rechtens ist. Nicht oft genug kann daran erin­nert werden, dass Frei­heit eine Last ist, hier um der kontra­dikto­rischen Prüfung von Wahr­heit und Recht willen die Last, unser Ohr auch dem schier Uner­träg­lichen nicht zu ver­schließen."

Die Realisierung dessen bedingt Engagement und Phan­tasie im Einzel­fall, ständige Fort­bildung und interes­sierten Meinungs­austausch im Straf­rechts­bereich, technische Weiter­entwicklung (EDV, Internet­recherchen etc.) und im Ergeb­nis Freude an der Arbeit mit Biss.

Dabei bemühen wir uns ständig, den best­möglichen Standard an Ver­teidi­gung zu gewährleisten. An die Qualität unserer Arbeit stellen wir selbst hohe An­sprüche, eine Frage des beruf­lichen Selbst­ver­ständ­nisses, das wir als unabdingbar ansehen.

Allerdings ... im Wesentlichen lebt eine gute Ver­tei­digung vom Ver­trauens­verhältnis zwischen Mandant und Straf­verteidiger, ohne das im Ergebnis nichts geht. Dies können Sie zu uns natür­lich nicht über die Lektüre dieser Seite gewinnen, sondern nur durch ein persön­liches Gespräch und Kennen­lernen.

Wir freuen uns auf Sie und darauf für Sie tätig werden zu können.