Nachdem bereits im Studium mein Haupt­interesse dem Straf­recht galt, habe ich meine beruf­liche Lauf­bahn von vorn­herein auf das Gebiet der Straf­verteidi­gung ausge­richtet und bin daher seit vielen Jahren aus­schließ­lich als Straf­vertei­di­ger tätig.

Hierbei habe ich mir die Rechte des Einzel­nen im Rahmen eines Ermit­tlungs­verfah­rens und Straf­verfah­rens als oberste Maxime gesetzt. Dabei wird jeder Mandant indi­viduell und fach­lich sowie mensch­lich kompe­tent betreut.

Besonderen Wert lege ich insoweit auf gründ­liche Akten­bear­bei­tung, sorg­fäl­tige Vor­berei­tung mit dem Mandanten, ausführ­liche Vorbe­reitung des Mandan­ten auf die Hauptverhandlung und bestmögliche juristische Betreuung, wobei die Wahr­ung der Rechte des Mandan­ten oberstes Gut ist.

Intensive Aktenkenntnis hat bei jeder Verteidigung oberste Priorität, weshalb ich im FOCUS SPEZIAL "Deutschlands Top-Anwälte 2014" als "akribischer Aktenfresser" bezeichnet wurde. Seit 2013 bis 2020 wurde ich jedes Jahr - nunmehr im 8. Jahr in Folge - jeweils in diesem FOCUS SPEZIAL unter den Top-Anwälten Deutschlands geführt. Auch von  der Zeitschrift STERN  wurde meinem Büro nun die Auszeichnung  „Beste Anwaltskanzleien 2020“ in dem Rechtsgebiet Strafrecht verliehen.

Im Rahmen der juris­tischen Tätig­keit darf dabei nach meiner Auf­fassung auch die mensch­liche Betreu­ung gerade in Haft­sachen nicht zu kurz kommen. Insoweit sind Mandate für mich auch nicht beendet, wenn ein Ver­fahren rechts­kräftig abge­schlossen ist, sondern erst, wenn der Mandant seine persön­liche Frei­heit wieder gewonnen hat.