Da wir uns bereits seit Jahren auf die Verteidigung der Interessen unserer Mandanten ausschließlich in strafrechtlichem Bereich konzentrieren und diese zunehmend vielschichtig sind, bearbeiten wir vordringlich Mandate in folgenden strafrechtlichen Bereichen:
8-mal in Folge ausgezeichnet in Deutschlands Top-Anwälte
Lernen Sie mich kennen Lernen Sie die kanzlei kennenSie finden uns im Juniorhaus am Kaiserplatz vis á vis des bekannten Hotels "Frankfurter Hof" und der "Commerzbank Plaza".
Anwaltsbüro Bremer und Kollegen
Friedensstraße 11
D-60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 75 80 69 - 0
Fax: 069 / 97 36 67 67
E-Mail:
Selbstverständlich ist, daß ein Rechtsanwalt nicht kostenlos arbeiten kann.
Das Honorar wird daher je nach Umfang und Schwierigkeit des Falles und nach dem zu erwartenden Arbeitsanfall zwischen Verteidiger und Mandant in einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung geregelt. Dies kann entweder in einer pauschalen Summe für die außergerichtliche Tätigkeit sowei einem Tagessatz pro Verhandlungstage vereinbart werden. Oder In Fällen, in denen der Arbeitsaufwand nicht vorher einzuschätzen ist, bietet sich eine Vereinbarung mit einem Stundensatz pro geleisteter Arbeitsstunde an.
Seit etlichen Jahren ausschließlich als Strafverteidiger tätig haben wir uns in Theorie und Praxis auf das Rechtsgebiet des Strafrechts fokussiert, spezialisiert, aber auch reduziert.
"Schuster bleib bei deinen Leisten" heißt hierbei die Devise.
Somit übernehmen wir selbst nur strafrechtliche Fälle, sind jedoch an einer kompetenten und qualifizierten Betreuung und Vertretung unserer Mandanten auch in anderen Rechtsgebieten durch jeweils ausgewiesene und uns seit Jahren bekannte Spezialisten interessiert.
Die jeweilige Kooperation mit den genannten Kolleginnen und Kollegen folgt nicht ökonomischen Interessen, sondern dem Anspruch für unsere Mandanten umfassend Beratung und rechtlichen Schutz, sei es selbst und somit direkt oder indirekt zu gewährleisten.
Dabei steht nicht das Phänomen der Gebührenmaximierung, sondern das der Kompetenzoptimierung im Vordergrund.
Strafverteidigung bei Kryptohandy-Hacks bundesweit
Rechtliche Strafverteidigung gegen digitale Beweismittel aus dem staatlichen Kryptohandy-Hack von Instant-Messenger-Diensten (Sky-ECC, EncroChat, ANOM & Co.)
Sowohl
Unternehmen als auch Führungspersonen in Unternehmen bedürfen zeitweise
strafrechtliche Beratung. Dies betrifft sowohl Compliance, als auch die aktive
Verteidigung einer Führungsperson innerhalb eines Unternehmens.
Nach über 40
Berufsjahren mit entsprechender Erfahrung steht RA Bremer hier für alle
strafrechtlichen Fragen zur Verfügung. Insbesondere im Falle der Inhaftierung
einer Führungspersönlichkeit eines Unternehmens bzw. einer Bank kann RA Bremer
auf einen schier unerschöpflichen Fundus an Erfahrungen zurückgreifen, um das
jeweilige konkrete Mandat zu bearbeiten.
In steuerstrafrechtlichen Mandaten stehen wir dem Mandanten sowohl gegenüber der Steuerfahndung des Finanzamtes als auch gegenüber der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht hilfreich zur Seite, von der ersten Durchsuchungsaktion bis hin zum Verfahrensabschluss. In Fällen, in denen tatsächliche Verständigungen angestrebt werden, arbeitet RA Bremer gern mit einem renommierten Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterunternehmen zusammen.
Gerade in der heutigen Zeit, in der die Haftung der Ärzte ständig erweitert wird, sehen Ärzte sich nicht nur eventueller zivilrechtlicher Forderungen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber, sondern auch strafrechtlichen Vorwürfen. In medizinstrafrechtlichen Themen vertritt RA Bremer Ärzte, Klinikleitungen, ärztliche Mitarbeiter sowie Apotheker in allen strafrechtlichen Bereichen.
Hierunter fällt alles, was an strafrechtlichen Vorwürfen entstehen kann. Sowohl Mandanten aus dem allgemeinen sogenannten „kriminellen Milieu“ als auch Anwälte, Steuerberater, Beamte usw. werden von RA Bremer mit dem selben Engagement vertreten. Hier macht RA Bremer keinen Unterschied in der Bearbeitung und eher werden Mandate nicht angenommen, bevor er sich den Vorwurf machen müsste, ein Mandat nicht mit der erforderlichen Sorgfalt bearbeitet zu haben, weil es an der verfügbaren Zeit fehlt.
Das Betäubungsmittelstrafrecht ist heutzutage ein großer Bereich der Tätigkeit eines Strafverteidigers. Hier verfügt RA Bremer über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Tatvorwürfe des Handeltreibens, der Einfuhr, der Abgabe und sonstiger Begehungsweisen nach dem BtMG. In den Zeiten der Crypto-Messenger häufigen sich in der täglichen Praxis die Fälle mit Encro-Chat, Anom-Chat und Sky-ECC. Da die Ermittlungsbehörden hier durch die Auswertung dieser Crypto-Chats eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren eingeleitet haben und immer noch einleiten, steht für einen Verteidiger natürlich auch die Frage der Verwertbarkeit solcher Beweismittel im Vordergrund der Verteidigungsstrategie.
Im Laufe des
Berufslebens hat RA Bremer mit einer Vielzahl von Kapitaldelikten zu tun
gehabt, er verfügt daher über eine umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung
bei solchen Tatvorwürfen. Die Verteidigung kann einerseits die Frage der
Täterschaft umfassen, andererseits bei eindeutiger Beweislage aber auch die
Frage des Strafmaßes, eventueller Rechtsfertigungsgründe, Strafmilderungsgründe
usw.
In einer Vielzahl von
öffentlichkeitswirksamen Strafverfahren mit dem Vorwurf eines Kapitaldeliktes
war RA Bremer als Verteidiger tätig, weshalb er auch über einen entsprechenden
Erfahrungsschatz hinsichtlich kriminaltechnischer Untersuchungen in solchen
Verfahren verfügt.
In der
heutigen Zeit haben eine Vielzahl von Strafverfahren Auslandsbezug und in solchen
Verfahren verfügt RA Bremer über ein Netzwerk von Strafverteidigern auch in
anderen Ländern, mit denen bei solchen internationalen strafrechtlichen
Problemen zusammengearbeitet werden kann.
Auch
auslieferungsrechtliche Verfahren werden in unserer Kanzlei bearbeitet,
insbesondere geht es dann darum, ob im Wege eines internationalen Haftbefehls
möglicherweise Durchreisende oder hier bei einer Kontrolle verhaftete Personen
an ein anderes Land zur Strafverfolgung oder Strafverbüßung ausgeliefert dürfen
oder nicht.
Das sogenannte „Nebenstrafrecht“ ist ein sehr umfangreiches Gebiet, den eine Vielzahl von Vorschriften in der Bundesrepublik Deutschland haben auch strafrechtliche Regeln. So z.B. Außenwirtschaftsgesetz, das Gaststättengesetz, transportrechtliche Bereiche usw. Auch Verstöße nach dem Waffengesetz und ähnlichen Regelungen wurden und werden in unserer Fachanwaltskanzlei und speziell auch von RA Bremer bearbeitet.