Die Kanzlei entstand aus einer Verbindung mehrerer Rechtsanwaltskanzleien im Jahre 1994 zu einem größeren Zusammenschluss, aus welchem dann 1999 das Büro Prof. Dr. Weider, Bremer, Biskamp entstand. Nach dem altersbedingten Ausscheiden des RA Prof. Dr. Weider und dem Ausscheiden des RA Biskamp, der nach Schädel-Hirn-Trauma am 07.03.2016 verstarb, wird das Büro von RA und FAStR Joachim Bremer zusammen mit mehreren in Bürogemeinschaft tätigen Rechtsanwälten und Fachanwälten als Fachanwaltskanzlei Kaiserplatz fortgeführt.
Unser Arbeitsbereich beginnt bei der präventiven Mandantenberatung zur Vermeidung strafrechtlich relevanten Handelns aus persönlicher Unwissenheit und geht weiter über die Verteidigung im Ermittlungs- und anschließenden Strafverfahren, in Haftsachen bis zur Vertretung in Strafvollzugs und -vollstreckungsangelegenheiten.
Mit Engagement und auf der Basis langjähriger Erfahrung beraten wir Mandanten schnell, persönlich, individuell und kompetent und leiten erforderliche Schritte zum Schutz des Mandanten unverzüglich ein. Dies gilt insbesondere bei drohenden oder bereits eingeleiteten oder auch abgeschlossenen staatlichen Zwangsmaßnahmen, wie Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, dinglicher Arrest oder Festnahme.
Dabei arbeiten wir eng zusammen in der Erkenntnis, dass additive Kompetenz sowohl dem Mandanten, als auch der eigenen Arbeit immer nützt. In erforderlichen Einzelfällen ziehen wir auch uns bekannte Spezialisten aus anderen Fachgebieten wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Psychiater/Psychologen, Kriminaltechniker etc. hinzu. Der Kampf um das Recht eines beschuldigten Bürgers wird so lange andauern, wie Polizei, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleiten und fortführen.
Dem massiven Staatsapparat der Ermittlungsbehörden ist daher schnellstmöglich nach Einleitung oder Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens eine qualifizierte und energische Verteidigung entgegenzustellen.
Das Prinzip der Unschuldsvermutung bedarf dabei kontinuierlicher Verteidigung und Beachtung.
Dies unseren Mandanten zu bieten, ist unser Selbstverständnis und unsere Profession.
Wir haben uns daher folgenden Grundsatz des Kollegen RA Dr. Adolf Arndt zum Motto gemacht:
"Die Freiheit der Verteidigung muss radikal sein, sie hat notfalls das Unerhörte zu Gehör zu bringen; denn sie dient der Wahrheit und dem Recht dadurch, dass sie vorbehaltlos in Frage stellt, was wahr und was rechtens ist. Nicht oft genug kann daran erinnert werden, dass Freiheit eine Last ist, hier um der kontradiktorischen Prüfung von Wahrheit und Recht willen die Last, unser Ohr auch dem schier Unerträglichen nicht zu verschließen."
Die Realisierung dessen bedingt Engagement und Phantasie im Einzelfall, ständige Fortbildung und interessierten Meinungsaustausch im Strafrechtsbereich, technische Weiterentwicklung (EDV, Internetrecherchen etc.) und im Ergebnis Freude an der Arbeit mit Biss.
Dabei bemühen wir uns ständig, den bestmöglichen Standard an Verteidigung zu gewährleisten. An die Qualität unserer Arbeit stellen wir selbst hohe Ansprüche, eine Frage des beruflichen Selbstverständnisses, das wir als unabdingbar ansehen.
Allerdings ... im Wesentlichen lebt eine gute Verteidigung vom Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Strafverteidiger, ohne das im Ergebnis nichts geht. Dies können Sie zu uns natürlich nicht über die Lektüre dieser Seite gewinnen, sondern nur durch ein persönliches Gespräch und Kennenlernen.
Wir freuen uns auf Sie und darauf für Sie tätig werden zu können.