Nachdem bereits im Studium mein Hauptinteresse dem Strafrecht galt, habe ich meine berufliche Laufbahn von vornherein auf das Gebiet der Strafverteidigung ausgerichtet und bin daher seit vielen Jahren ausschließlich als Strafverteidiger tätig.
Hierbei habe ich mir die Rechte des Einzelnen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens und Strafverfahrens als oberste Maxime gesetzt. Dabei wird jeder Mandant individuell und fachlich sowie menschlich kompetent betreut.
Besonderen Wert lege ich insoweit auf gründliche Aktenbearbeitung, sorgfältige Vorbereitung mit dem Mandanten, ausführliche Vorbereitung des Mandanten auf die Hauptverhandlung und bestmögliche juristische Betreuung, wobei die Wahrung der Rechte des Mandanten oberstes Gut ist.
Intensive Aktenkenntnis hat bei jeder Verteidigung oberste Priorität, weshalb ich im FOCUS SPEZIAL "Deutschlands Top-Anwälte 2014" als "akribischer Aktenfresser" bezeichnet wurde. Seit 2013 bis 2020 wurde ich jedes Jahr - nunmehr im 8. Jahr in Folge - jeweils in diesem FOCUS SPEZIAL unter den Top-Anwälten Deutschlands geführt. Auch von der Zeitschrift STERN wurde meinem Büro nun die Auszeichnung „Beste Anwaltskanzleien 2020“ in dem Rechtsgebiet Strafrecht verliehen.
Im Rahmen der juristischen Tätigkeit darf dabei nach meiner Auffassung auch die menschliche Betreuung gerade in Haftsachen nicht zu kurz kommen. Insoweit sind Mandate für mich auch nicht beendet, wenn ein Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, sondern erst, wenn der Mandant seine persönliche Freiheit wieder gewonnen hat.